Eschluss

KEK

Zulassungsantrag der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG f?r das Fernsehspartenprogramm ,,Discovery Channel"

Aktenzeichen: KEK 821

Beschluss

In der Rundfunkangelegenheit

der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG, vertreten durch die Discovery Content Verwaltungs GmbH, diese ihrerseits vertreten durch ihre Gesch?ftsf?hrer Susanne Aigner-Drews, Deirdre Forbes und Yitzchok Shmulewitz, Sternstra?e 5, 80538 M?nchen,

? Antragstellerin ?

w e g e n

Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms ,,Discovery Channel"

hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage der Bayerischen Landeszentrale f?r neue Medien (BLM) vom 23.01.2015 in der Sitzung am 14.04.2015 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. M?ller-Terpitz (Vorsitzender), Dr. L?bbert (stv. Vorsitzender), Becker, Dr. Brautmeier, Fuchs, Dr. Hornauer, Prof. Dr. Mail?nder, Sagurna und Prof. Dr. Sjurts entschieden:

Der von der Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 19.01.2015 bei der Bayerischen Landeszentrale f?r neue Medien (BLM) beantragten Zulassung zur Veranstaltung des bundesweit verbreiteten Fernsehspartenprogramms Discovery Channel stehen Gr?nde der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen.

Begr?ndung

I

Sachverhalt

1

Zulassungsantrag

Mit Schreiben vom 19.01.2015 hat die Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG (,,Discovery Communications Deutschland") bei der BLM die Verl?ngerung ihrer Zulassung f?r das Fernsehspartenprogramm Discovery Channel f?r die Dauer von acht Jahren beantragt. Die derzeit g?ltige Zulassung der BLM ist bis zum 29.04.2015 befristet. Die BLM hat den Antrag mit Schreiben vom 23.01.2015 der KEK zur medienkonzentrationsrechtlichen Pr?fung vorgelegt.

2

Programmstruktur und -verbreitung

2.1 Discovery Channel ist ein 24-st?ndiges Unterhaltungsspartenprogramm mit Dokumentarfilmen und Reportagen zu Themenbereichen wie Abenteuer, Wissenschaft, Technik, Geschichte und Natur. Gezeigt werden in erster Linie Programminhalte aus dem Mutterhaus Discovery Communications, Inc. (,,Discovery Communications"). Das Programm ist seit dem 01.07.1996 auf Sendung.

2.2 Discovery Channel wird als Pay-TV ?ber die Plattformen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (,,Sky Deutschland"), der Unitymedia Kabel BW GmbH (,,Unitymedia"), der Vodafone D2 GmbH (,,Vodafone"), der Deutschen Telekom AG (,,Deutsche Telekom") sowie ?ber das ,,Kabelkiosk"-Angebot der M7 Deutschland GmbH (,,M7 Deutschland") verbreitet.

3

Antragstellerin und Beteiligte

3.1 Discovery Communications Deutschland

Die Antragstellerin veranstaltet neben Discovery Channel das Pay-TV-Spartenprogramm Animal Planet (Lizenz der BLM, befristet bis zum 31.03.2020) sowie die frei empfangbaren Programme

2 / 11

DMAX (Lizenz der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), befristet bis zum 29.02.2020) und TLC (Lizenz der BLM, befristet bis zum 31.01.2022). Gesellschaftszweck der Discovery Communications Deutschland ist der Besitz, Erwerb und Betrieb von Fernsehsendern sowie der Besitz und Erwerb entsprechender Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen XXX... Kommanditistinnen der Antragstellerin sind die DNI German Holdings I Ltd. mit einer Kapitalbeteiligung in H?he von 98,02 % und die DNI German Holdings II Ltd. mit einem Kommanditanteil von 1,98 %. Beide sind 100%ige Tochtergesellschaften der Discovery Communications Europe Ltd. (Letztere mittelbar ?ber die DNE Music Publishing Ltd.), die auch s?mtliche Anteile an der Komplement?rin, der Discovery Content Verwaltungs GmbH, h?lt.

3.2 Discovery Communication, Inc.

3.2.1 S?mtliche Anteile an der Discovery Communications Europe Ltd. h?lt ?ber eine Kette 100%iger Tochtergesellschaften die Discovery Communications (vgl. im Einzelnen die ?bersicht unter I 3.5). Discovery Communications bezeichnet sich als weltweit f?hrendes Medien- und Entertainmentunternehmen im nichtfiktionalen Bereich. Ihre Tochterunternehmen veranstalten weltweit eine Vielzahl von Spartenprogrammen, u. a. unter den Marken Discovery Channel, Animal Planet, TLC, Investigation Discovery, Discovery Kids, Discovery Science und Discovery Home & Health. Ferner h?lt die Discovery-Gruppe eine Beteiligung in H?he von 51 % an dem internationalen Sportsender-Netzwerk Eurosport, das im bundesweiten Fernsehen mit dem frei empfangbaren Sender Eurosport und dem Pay-TV-Sender Eurosport 2 vertreten ist. Die Sender der Discovery-Gruppe verf?gen weltweit ?ber 2,9 Mrd. Abonnenten in mehr als 220 L?ndern (vgl. Angaben der Discovery Communications vom 19.02.2015 unter 2014_q4_web.pdf). Discovery Communications produziert und vermarktet dar?ber hinaus u. a. Videos, DVDs, Fachb?cher und Multimediaprodukte und ist Anbieter von Bildungsprodukten und Dienstleistungen f?r Schulen. Die Discovery-Gruppe vermarktet auch Programmformate im frei empfangbaren Fernsehen (z. B. bei DMAX und im ZDF).

3.2.2 Die Stammaktien (common stock) der Discovery Communications unterteilen sich in drei Gruppen (A, B und C) mit jeweils unterschiedlichen Stimmrechten. Bei Aktien der Gruppe A entspricht eine Aktie einer Stimme, in Gruppe B entspricht eine Aktie zehn Stimmen, in Gruppe

3 / 11

C erwachsen aus dem gehaltenen Gesch?ftsanteil keine Stimmrechte. Die Aktien der Gruppe B werden zu 93,1 % vom Dr. John C. Malone gehalten (vgl. Proxy Statement der Discovery Communications vom 28.03.2014, SEC Filing Form 14A, S. 81). Ferner bestehen zwei Gruppen wandelbarer Vorzugsaktien (Gruppe A und C, convertible preferred stock), die zu 100 % von der Advance/Newhouse Programming Partnership (,,Advance/Newhouse") gehalten werden (vgl. Proxy Statement der Discovery Communications vom 28.03.2014, SEC Filing Form 14A, S. 78). Drei der elf Aufsichtsratsmitglieder werden von den Inhabern der Wandlungsvorzugsaktien der Gruppe A, d. h. von Advance/Newhouse gew?hlt. Solange Advance/Newhouse ihre Vorzugsaktien nicht in Stammaktien umwandelt, werden die weiteren acht Verwaltungsratsmitglieder (common stock directors) ohne ihre Mitwirkung von den Inhabern der Stammaktien gew?hlt. Aus den Vorzugsaktien erwachsen Advance/Newhouse allerdings weitere spezielle Stimmrechte. So bedarf die Discovery Communications f?r eine Liste von Ma?nahmen der vorherigen Freigabe durch die Mehrheitsanteilseigner dieser Aktiengattung (vgl. hierzu im Einzelnen den Beschluss der KEK vom 11.12.2012 i. S. DMAX, Az.: KEK 729/731, I 1.4.2, sowie Gesch?ftsbericht 2014 der Discovery Communications, SEC-Report Form 10-K, S. 23). Insgesamt sind 349.151.153 Aktien der Discovery Communications in Umlauf, davon 115.482.133 Vorzugsaktien (vgl. Proxy Statement vom 28.03.2014, SEC Filing Form 14A, S. 78).

Nach Angaben der Antragstellerin haben sich seit der letztmaligen Beschlussfassung der KEK (Beschluss vom 11.02.2014 i. S. TLC, Az.: KEK 761) keine Beteiligungsver?nderungen auf der Ebene der Discovery Communications ergeben. Von den Stimmrechten halten demnach die Advance/Newhouse insgesamt ca. 25 % (33 % der gesamten Kapitalanteile) und Dr. Malone zusammen mit seiner Ehefrau Leslie Malone insgesamt ca. 22 % (3 % der gesamten Kapitalanteile). Die restlichen ca. 53 % der Stimmrechtsanteile befinden sich in Streubesitz.

3.3 Advance/Newhouse

Advance/Newhouse ist ein Unternehmen der Konzerngruppe Advance Publications, Inc. Die Advance Publications, Inc. ist ein Kommunikationsunternehmen, zu dem unter anderem Zeitschriftenverlage wie Cond? Nast Publications (in Deutschland u. a. Vogue, Glamour, GQ, myself), Fairchild Publications (Mode- und Fachzeitschriften), American City Business Journals (Wirtschaftszeitungen), Tageszeitungen in ?ber 25 amerikanischen St?dten, lokale Nachrichten-

4 / 11

sender und Anteile an Kabelnetzbetreibern in den USA geh?ren. Zu den Internet-Aktivit?ten z?hlen mit Printtiteln verbundene Internetangebote und die Social News Website Reddit, auf der registrierte Nutzer ihre Beitr?ge nach Themengebieten sortiert einstellen k?nnen (vgl. Angaben unter ). Die Advance Publications, Inc. befindet sich in Privatbesitz der Br?der Donald und Samuel I. Newhouse Jr.

3.4 Dr. John C. Malone

Laut Angabe der Antragstellerin h?lt Dr. John C. Malone zusammen mit seiner Ehefrau Leslie Malone insgesamt 22 % der Simmrechtsanteile der Discovery Communications. Solange die Advance/Newhouse bei der Wahl der common stock directors nicht stimmberechtigt ist, bel?uft sich der Stimmrechtsanteil von Dr. Malone bez?glich der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder auf ca. 29 % (vgl. Gesch?ftsbericht 2014 der Discovery Communications, SEC-Report Form 10-K, S. 22), damit vereint er diesbez?glich den bei weitem gr??ten Stimmrechtsanteil auf sich (vgl. hierzu im Einzelnen Beschluss der KEK vom 11.12.2012 i. S. DMAX, Az.: KEK 729/731, I 1.4.2). Dr. Malone ist gleichzeitig auch Mitglied des Verwaltungsrats (Board of Directors) und des Leitungsgremiums (Executive Committee) der Discovery Communications.

Dr. Malone verf?gt ?ber weitere Medienbeteiligungen: Er h?lt ca. 28 % der Stimmrechte der Liberty Global plc., ca. 46 % der Stimmrechte der Liberty Media Corporation und ca. 37 % der Stimmrechte der Liberty Interactive Corporation (vgl. Gesch?ftsbericht 2014 der Discovery Communications, SEC-Report Form 10-K der Discovery Communications, S. 22). Er ist zudem Vorsitzender des Verwaltungsrats (Chairman of the Board of Directors) der Liberty Global plc., der Liberty Media Corporation und der Liberty Interactive Corporation.

Zu den Gesch?ftsfeldern der Liberty Global plc. z?hlen Kabelnetze, Internet und interaktives Fernsehen. In Deutschland h?lt die Liberty Global plc. s?mtliche Anteile an der Kabelnetzbetreiberin Unitymedia. Die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 15.12.2011, mit der die ?bernahme der Kabel BW GmbH durch die Liberty Global Europe Holding unter Auflagen freigegeben wurde, hatte das OLG D?sseldorf mit Beschluss vom 14.08.2013 aufgehoben (Az.: VI-Kart 1/12 (V)). In dem Beschwerdeverfahren gegen die Kartellamtsentscheidung hat die Liberty Global plc. einen Vergleich mit den Beschwerdef?hrern Deutsche Telekom und

5 / 11

................
................

In order to avoid copyright disputes, this page is only a partial summary.

Google Online Preview   Download