Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

Gesch?fts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

1. Allen Vertragsabschl?ssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil f?r unseren gesamten Gesch?ftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom K?ufer als bindend anerkannt. M?ndliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ist der K?ufer Unternehmer, bed?rfen abweichende Gesch?ftsbedingungen, Nebenabreden und ?nderungen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdr?cklichen schriftlichen Best?tigung.

2. Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so ber?hrt dies nicht die G?ltigkeit der ?brigen Vereinbarungen. Wird in den Bedingungen der Unternehmer genannt, wird damit gleichzeitig die juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ?ffentlich-rechtlichen Sonderverm?gens einbezogen.

3. Erf?llungsort und ? soweit der K?ufer Unternehmer ist ? ausschlie?licher Gerichtsstand f?r s?mtliche gegenw?rtigen und k?nftigen Anspr?che aus Gesch?ftsverbindungen einschlie?lich von Klagen aus Schecks und Wechseln ist f?r beide Teile hinsichtlich aller Verbindlichkeiten Osnabr?ck. Es gilt deutsches Recht.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder ma?getreuer Belieferung. Entscheidend ist die handels?bliche und normierte Beschaffenheit der Sache. Ist der K?ufer kein Verbraucher, bed?rfen Garantie?bernahmen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Best?tigung. ?ffentliche ?u?erungen anderer Hersteller bez?glich der Beschaffenheit einer Kaufsache binden uns gegen?ber einem K?ufer, der nicht Verbraucher ist, nicht, es sei denn, diese Angaben werden durch uns schriftlich best?tigt. Bei Bezug von Markenerzeugnissen gelten als Bestandteil dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die ,,Zus?tzlichen Bedingungen f?r den Verkauf von Markenerzeugnissen" der betreffenden Hersteller.

2. Preise verstehen sich bei Selbstabholung in Euro ab Lager oder Werk. Alle Notierungen sind freibleibend. Bei Anlieferung durch uns berechnen wir anteilige Anfuhrkosten bzw. Verwaltungspauschalen. F?r Nacht- und Express-Anlieferungen berechnen wir nach den von uns ausgelegten Zonen- und Gewichtstarifen. Ma?geblich sind stets die am Tage der Lieferung g?ltigen Preise zuz?glich der zu dieser Zeit g?ltigen Mehrwertsteuer.

3. Werden nach Vertragsabschluss Umst?nde bekannt, die die Kreditw?rdigkeit des K?ufers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, unter Setzung einer Frist Sicherheiten zu verlangen und Vorauszahlung zu fordern und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrage ganz oder teilweise zur?ckzutreten.

4. Die Verpackungskosten sind im Preis nicht enthalten. Die Verpackung wird billigst berechnet und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur?ckgenommen. Wird die Verpackung innerhalb eines Monats unter Verwendung der alten Zeichen frei Lager des Verwenders zur?ckgesandt, so werden vorbehaltlich anderer Vereinbarungen 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.

III. Lieferung, Lieferverz?gerung und Abnahme

1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind zul?ssig. Besondere Umst?nde, z. B. h?here Gewalt, Streik usw., verl?ngern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zur?ckzutreten, sofern der K?ufer ein Unternehmer ist. F?hren entsprechende St?rungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der K?ufer vom Vertrag zur?cktreten. Andere R?cktrittsrechte bleiben davon unber?hrt. Schadensersatzanspr?che sind in Abschnitt V. 4. geregelt.

Der K?ufer kann uns fr?hestens nach Ablauf des schriftlich vereinbarten Liefertermins in Verzug setzen. Ein Unternehmer muss, um vom Vertrag zur?cktreten zu k?nnen oder Schadensersatz zu verlangen, uns dar?ber hinaus eine angemessene Frist zur Nacherf?llung setzen.

2. Die Gefahr des Untergangs oder der Besch?digung der von einem Unternehmer bestellten Waren geht mit der Absendung an den Besteller ?ber, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdr?cklichen Wunsch und geht zu Lasten des K?ufers. Die Wahl der Transportwege und -mittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns ohne Gew?hr f?r die billigste und schnellste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Vertragspartner nicht von der Abnahmeverpflichtung. Schadensersatzanspr?che sind in Abschnitt V. 4. geregelt.

3. Verlangen wir Schadensersatz wegen grundloser Verweigerung der Warenannahme durch den K?ufer, so betr?gt dieser 15 % des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist h?her oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen h?heren oder der K?ufer einen geringeren Schaden nachweist.

4. Bei Sonderanfertigung bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % der bestellten Menge vorbehalten.

IV. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung

1. Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlung hat innerhalb der Frist so zu erfolgen, dass uns der f?r den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag sp?testens am F?lligkeitstermin zur Verf?gung steht. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen gew?hren wir einen Skonto von 2 % auf Warenlieferungen, sofern der Rechnungsbetrag mindestens 25,00 betr?gt und alle Zahlungsverpflichtungen aus fr?heren Lieferungen restlos erf?llt sind. Von der Skontierung grunds?tzlich ausgenommen sind TKA-Kosten, Dienstleistungen und Barverk?ufe. Zieht sich der K?ufer bei der Bezahlung von Rechnungen Skonto ab, dann ist bei der Verrechnung von Gutschriften das Skonto entsprechend zur?ckzurechnen. Ist mit dem K?ufer Zahlung im Lastschriftverfahren vereinbart, so erm?chtigt er uns damit, von der angegebenen Kontoverbindung s?mtliche Rechnungsbetr?ge einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut des K?ufers bereits jetzt angewiesen, uns oder einem von uns beauftragten Dritten bei Nichteinl?sung der Lastschriften oder bei Widerspruch gegen die Lastschriften auf Anforderung Namen und Anschrift des K?ufers mitzuteilen, damit wir unseren Anspruch geltend machen k?nnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

2. Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung gegen?ber dem Verwender, es sei denn, diese haben eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen.

3. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld ? ohne R?cksicht auf die F?lligkeit etwaiger Wechsel ? sofort zur Zahlung f?llig, wenn a) der K?ufer, der nicht Unternehmer ist, mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ger?t und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises betr?gt. b) der K?ufer, der Unternehmer ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ?ber sein Verm?gen das Insolvenzverfahren er?ffnet worden ist.

4. Befindet sich der K?ufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, s?mtliche offenen Rechnungen aus der Gesch?ftsverbindung unter Aufhebung vereinbarter F?lligkeiten mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen f?llig zu stellen.

5. Gegen?ber Kaufpreisforderungen ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten f?lligen Forderungen zul?ssig. Die Geltendmachung von Zur?ckbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie stammen aus demselben Vertragsverh?ltnis.

Zahlungen an: WM SE

Scheckzahlungen erbitten wir an:

WM SE, Postfach 43 69, 49033 Osnabr?ck

V. Gew?hrleistung, Haftung und Hinweis gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

1. Nach Abholung oder Lieferung sind die Waren unverz?glich auf Richtigkeit, Vollst?ndigkeit und Unversehrtheit oder Beschaffenheit zu ?berpr?fen und M?ngel bei uns ? ist der K?ufer kein Verbraucher innerhalb von 2 Tagen ? anzuzeigen. Voraussetzung ist, dass die Ware ordnungsgem?? quittiert wurde. Verdeckte M?ngel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Entstehen durch Unterlassen dieser Anzeige weitere M?ngel oder Sch?den, ist Gew?hrleistung ausgeschlossen. Be-

z?glich Gebrauchtartikeln wird die Gew?hrleistung ausgeschlossen.

2. Transportsch?den oder Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief durch die Bahn zu bescheinigen, ansonsten durch den Fahrer und die bei der Entladung beteiligten Personen unter Angabe von Namen

und Anschriften.

3. Wir bestimmen bei nachweislichem Auftreten eines Mangels, ob wir nachliefern oder nachbessern, es sei denn, der K?ufer ist Verbraucher. Im Falle der Nacherf?llung zugunsten eines K?ufers, der nicht Verbraucher ist, tragen wir nicht solche Kosten, die dadurch entstehen, dass die nacherf?llungsbed?rftige Sache an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des K?ufers gebracht wurde, sofern dies nicht dem bestimmungsgem??en Gebrauch der Sache entspricht. Die Gew?hrleistungsfrist betr?gt f?r den K?ufer, der nicht Verbraucher ist, ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Ist zur ?berpr?fung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung unter dem Vorbehalt, dass die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk best?tigt wird. Die Ersatzlieferung erfolgt in einem solchen

Falle nur gegen Rechnungsstellung.

4. Schadensersatz statt Erf?llung kann vom K?ufer nicht verlangt werden. Wir haften bei einfacher Fahrl?ssigkeit f?r Personensch?den und f?r typischerweise eintretende und vorhersehbare Sachsch?den, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Dar?ber hinaus ist die Haftung auf Sachsch?den begrenzt, die von uns grob fahrl?ssig oder vors?tzlich verursacht worden sind. Soweit der Schaden durch eine vom K?ufer f?r den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur f?r etwaige damit verbundene Nachteile des K?ufers, z. B. h?here Versicherungspr?mien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

5. Bei allen Einsendungen oder R?cksendungen ist der Lieferschein (Packzettel) beizuf?gen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten M?ngelr?ge erwachsenden Kosten tr?gt der K?ufer.

6. Hinweispflicht gem. ? 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenst?nden bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der K?ufer ein Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch f?r die Forderungen (einschlie?lich s?mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnungen), die wir aus laufenden Gesch?ftsbeziehungen gegen?ber dem K?ufer haben. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

2. Verbindung, Verarbeitung, Umbildung und dergleichen der Liefergegenst?nde erfolgen stets f?r uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung f?r uns. Der K?ufer erh?lt dann in H?he unseres Eigentumsanteils ein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltssache. Erlischt unser (Mit-)Eigentum hierdurch jedoch, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des K?ufers an der einheitlichen Sache wertanteilsm??ig (Rechnungswert) auf uns ?bergeht.

3. Der K?ufer darf Vorbehaltswaren nur im gew?hnlichen Gesch?ftsverkehr ver?u?ern oder verarbei-

ten. Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus anderen als den unter Ziffer VI. 2. genannten Gr?nden, insbesondere durch Weiterver?u?erung usw., so tritt der K?ufer uns bereits jetzt seine daraus entstehenden Anspr?che zur Sicherheit ab, gleichviel ob er die Ware zusammen mit anderen Leistungen oder an einen oder mehrere Abnehmer ver?u?ert. Der K?ufer setzt uns sofort von vereinbarten Abtretungsverboten in Kenntnis. Auf unser Verlangen gibt er die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Ausk?nfte und h?ndigt uns die Unterlagen aus.

4. Der K?ufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns gem?? vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen f?r uns einzuziehen; er hat die eingegangenen Betr?ge sofort an uns abzuf?hren. Bei Verzug oder Zahlungsunf?higkeit des K?ufers entf?llt diese Einzugserm?chtigung ohne Widerruf. ?bersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen (einschlie?lich s?mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnung) um mehr als 10%, so geben wir auf Verlangen des K?ufers ?bersteigende Sicherungen nach eigener Wahl frei.

5. Der K?ufer ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, daf?r auftretende Kosten zu

tragen und sie unentgeltlich zu verwahren. Er darf sie nicht verpf?nden, zur Sicherung ?bereignen oder in ?hnlicher Weise ?ber sie verf?gen. Eine solche Beeintr?chtigung muss uns sofort mitgeteilt werden. Der K?ufer, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf seine Kosten zu versichern und dies uns auf Verlangen durch Vorlage des Versicherungsscheines und der letzten Pr?mienquittung nachzuweisen.

6. Kommt der K?ufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, k?nnen wir den Liefergegenstand vom K?ufer herausverlangen und nach schriftlicher Ank?ndigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserl?ses auf den Kaufpreis durch freih?ndigen Verkauf bestm?glich verwerten.

7. Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der K?ufer unter Ausschluss von etwaigen Zur?ckbehaltungsrechten ? es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag ? verpflichtet, den Liefergegenstand unverz?glich an uns herauszugeben. F?r den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der K?ufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Gesch?fts- und Lagerr?ume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten.

8. S?mtliche Kosten der R?cknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes tr?gt der K?ufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserl?ses einschlie?lich Umsatzsteuer. Sie sind h?her oder niedriger anzusetzen, wenn wir h?here oder der K?ufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erl?s wird dem K?ufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrage zusammenh?ngender Forderungen von uns gutgebracht.

9. Behandelt der K?ufer die Sache nicht seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt entsprechend oder kommt er seinen Auskunftspflichten nicht nach, ist die Aufrechterhaltung des Vertrages f?r uns unzumutbar. Wir k?nnen dann ? sofern erforderlich nach Fristsetzung ? vom Vertrag zur?cktreten und Schadensersatz statt Erf?llung verlangen.

VII. Warenr?ckgabe

Laut Bestellung ordnungsgem?? gelieferte Ware kann nicht sp?ter als 8 Tage nach Lieferung und nur im Ausnahmefall, der unserer ausdr?cklichen Zustimmung bedarf, zur?ckgenommen werden. Ist dies der Fall, und befindet sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsf?higem Zustand und in Originalverpackung, wird eine Gutschrift erteilt, bei der min. 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgeb?hr in Abzug gebracht wird.

Osnabr?ck, im November 2019

USt.-Id.-Nr. DE 117644667 Steuer-Nr.: 2366 066/208/02803

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